WOHNUNGSEIGENTUMSVERWALTUNG

Ihr professioneller Partner in der Region

Wir betreuen die Objekte für die Eigentümergemeinschaften fachkompetent und ordnungsgemäß nach dem Wohnungseigentumsgesetz WEG auf Basis der gesetzlichen Vorgaben, der jeweiligen Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung und der gefassten Beschlüsse der Eigentümerversammlung.

Profitieren Sie von unseren Sonderkonditionen durch Rahmenverträge mit Versorgern, Versicherungen, Banken und Handwerkern.

Unser Betreuungsumfang umfasst u. a.:

Kaufmännische Verwaltung

  • Überwachung der laufenden Vorauszahlungen gemäß Wirtschaftsplan
  • Konsequentes Mahnwesen
  • Zeitnahe und ordnungsgemäße Erstellung der Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftspläne mit eigener, dem neuesten Stand der Technik entsprechender Software
  • Erstellung einer jährlichen Vermögensübersicht mit allen Forderungen und Verbindlichkeiten der Eigentümergemeinschaft
  • Berücksichtigung der mietrechtlichen Besonderheiten bei Erstellung der Hausgeldabrechnungen, so dass die Eigentümer in die Lage versetzt werden, auch gegenüber ihren Mietern problemlos abzurechnen
  • Zinsgünstige Anlage der Instandhaltungsrücklagen
  • Einstellung und Abrechnung von geringfügig beschäftigten Hausmeistern, Führen von Gehalts- und Sozialabgabekonten
  • Erstellung von Bescheinigungen gem. § 35a EStG (Haushaltsnahe Dienstleistungen)

Eigentümerversammlung und Beschlussdurchführung

  • Sachgerechte Leitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen einschließlich Protikollerstellung und Übermittlung des Protokolls an alle Eigentümer
  • Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung und Überwachung der Hausordnung
  • Führung der Beschlusssammlung

Technische Verwaltung

Wir sind Ihr fester Ansprechpartner in allen technischen Fragen und mit den individuellen Gegebenheiten vor Ort vertraut.

  • Regelmäßige Objektbegehung und Abstimmungsgespräche mit dem Beirat bzw. den Eigentümern
  • Laufende Informierung des Verwaltungsbeirates
  • Einholung von Angeboten sowie kurzfristige, zuverlässige und möglichst preisgünstige Vergabe von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Überwachung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, gegebenenfalls mit Unterstützung von Sachverständigen und juristischem Beistand
  • Terminüberwachung von Gewährleistungsansprüchen und Wartungsintervallen
  • Dokumentation der technischen Einrichtungen des Gebäudes mit laufender Aktualisierung
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